SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig. Die Bestellung des SiGe-Koordinators ist seit 1998 in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Nach § 3 BaustellV ist der Bauherr verpflichtet einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.
Planungsphase:
- Erstellen von erforderlichen Vorankündigungen gem. §2 BaustellV
- Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung hinsichtlich Gesundheitsschutz / Sicherheitsrisiken und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten.
- Sicherheitstechnische Analyse der Ausschreibungen, ZTVs und Bauverträge
- Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Zusammenstellen einer Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Erstellen von erforderlichen Vorankündigungen gem. §2 BaustellV
- Erstellen von Flucht- und Rettungswegeplänen
Ausführungsphase:
- Durchsetzung zur rechtssicheren Baustelle für den AG hinsichtlich der sekundären Verkehrssicherungspflicht
- laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans durch alle Beteiligten
- Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten.
- Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
- Veranlassen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken und Einschreiten bei Gefahrenzuständen.
- Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen
- Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung der Mängel
- Anpassung des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens.