SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig. Die Bestellung des SiGe-Koordinators ist seit 1998 in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Nach § 3 BaustellV ist der Bauherr verpflichtet einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.

 

Planungsphase:

 

  • Erstellen von erforderlichen Vorankündigungen gem. §2 BaustellV
  • Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung hinsichtlich Gesundheitsschutz / Sicherheitsrisiken und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten.
  • Sicherheitstechnische Analyse der Ausschreibungen, ZTVs und Bauverträge
  • Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Zusammenstellen einer Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Erstellen von erforderlichen Vorankündigungen gem. §2 BaustellV
  • Erstellen von Flucht- und Rettungswegeplänen

 

Ausführungsphase:

 

  • Durchsetzung zur rechtssicheren Baustelle für den AG hinsichtlich der sekundären Verkehrssicherungspflicht
  • laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans durch alle Beteiligten
  • Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten.
  • Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
  • Veranlassen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken und Einschreiten bei Gefahrenzuständen.
  • Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung der Mängel
  • Anpassung des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens.